AGB

Unser Online-Angebot richtet sich an gewerbliche Kunden. Nachfolgend finden Sie unsere AGB.

§1 Geltung der Bedingung

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.

Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der von der

Verkäuferin, deren Vertreter oder des von Ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird,

spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen

als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbzw.

Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer

sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der

Schriftform.



§2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell

ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Tage gebunden. Die

Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der

schriftlichen oder fernschriftlichen (E-Mail, Telefax) Bestätigung des Verkäufers. Das

gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt der Verkäufer nicht

binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als

erteilt.

2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum

Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen,

technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich,

soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.



§3 Preise/Zahlungen

1. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer

Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muß.

2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in seinen Angeboten

enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

3. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin genannten Preise

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche

Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich berechnet.

4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lager Landau. Auf Wunsch

des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware, Kosten für Transport- und

Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers (siehe auch §4 und §7 AGB).

5. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Verkäufers sonst keine

fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.

6. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf

der Zustimmung der Verkäuferin; Diskont, Wechselspesen und -kosten trägt der Käufer.

7. Bei Zahlungsverzug des Verkäufers ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen mit 4%

p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher

oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren

Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

8. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,

Scheck- oder Wechselprotest, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen nur

gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten -

Rechnungsbeträge werden sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber

hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9. Rechnungen der Verkäuferin gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen

nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

10. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus

sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von

Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der Verkäuferin anerkannt und

zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen

des Käufers legt die Verkäuferin fest, welche Forderungen durch die Zahlung des

Käufers erfüllt sind.

12. Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachname, insofern keine abweichende

Vereinbarung getroffen wurde.



§4 Versand

1. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich

bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch die Verkäuferin nach billigem Ermessen.

Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und

Gefahr des Käufers.



§5 Verpackung

1. Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, berechnen wir

anteilige Verpackungskosten.



§6 Lieferung- und Leistungszeit

1. Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin ausdrücklich als

voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.

2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von

Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich

machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene

Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,

Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. auch wenn

sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die

Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der

Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen

des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener

Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag

zurückzutreten.

4. Sofern sich die Verkäuferin wegen Nichteinhaltung verbindlicher, zugesagter Fristen und

Termine im Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers

ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der

Verkäuferin, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

5. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.



§7 Kommissionswaren

Voraussetzung für den Warenkauf auf Kommissionsbasis ist Barzahlung. Bei Rückgabe

von bis zu 20% der Ware kommt ein Abschlag von 10% auf die Rückgabe. Bei Rückgabe

von mehr als 25% der Ware beträgt der Abschlag 15% auf die Geldrückgabe. Falls

mehrere Kartons eines Artikels auf Kommissionsbasis verkauft wurden, so wird nur eine

angerissene zurückgenommen. Beschmutzte oder nasse Kartons werden nicht

angenommen und verbleiben beim Kunden.



§8 Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport

ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager

verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht

die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

2. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige

Schäden sofort mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie

der Verkäuferin anzuzeigen (vergl. §60 ADSp).



§9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus

Kontokorrent, die der Verkäuferin aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder

künftig zustehen, werden der Verkäuferin die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf

Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderung nachhaltig um

mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets

für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Sie. Erlischt das (Mit-

)Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das

(Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf

die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Verkäuferin

unentgeltlich. Ware, an der der Verkäuferin (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden

als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu

verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder

Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem

sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der

Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen

aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die

Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die

Verkäuferin abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung um im eigenen Namen

einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer

verpflichtet sich, der Verkäuferin nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über

alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden

sind, Auskünfte zu erteilen (Betrag/ Fälligkeit/ Schuldner). Der Käufer verpflichtet sich,

die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch die

Verkäuferin zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der

Auskunftsverpflichtung durch den Käufer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der

zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderungen der Verkäuferin verwirkt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der

Verkäuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und

Schäden trägt der Käufer.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die

Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls

Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt -

soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

6. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen

oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur

Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die

Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und

der Verkäuferin auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle

Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware

gelten hierdurch als an die Verkäuferin abgetreten.



§10 Gewährleistung

1. Die Verkäuferin gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und

Materialmängeln sind. Es gilt die gesetzliche Regelung. Die Gewährleistungsfrist beginnt

mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen der Verkäuferin nicht

befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder

Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so

entfällt jede Gewährleistung.

2. Der Käufer muß der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer

Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei

sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem

Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen ( Transportschäden siehe

§7 AGB).

3. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur

Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an die Verkäuferin zu senden. Erfolgt eine

Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an die Verkäuferin durch den Käufer

selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch an den Ersatz der defekten Teile.

4. Anstatt Reparatur kann nach Wahl der Verkäuferin auch ein Austausch der mangelhaften

Ware gegen solche gleicher Art und Güte erfolgen.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner

Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

7. Verschleißteile und Leuchtmittel fallen nicht unter diese Gewährleistung.

8. Nach erfolgter Reparatur sind die Geräte innerhalb von 3 Monaten abzuholen. Nach

Ablauf dieser Frist gehen die Geräte in das Eigentum des Reparierenden über.

§10 Allgemeine Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden

bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Es sei denn,

sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin, eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.



§11 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen

Verkäuferin und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Landau ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus

dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im

Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die

Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.